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Wie Wohlfahrtsverbände in Deutschland arbeiten und sich finanzieren

7 Minuten Lesedauer

Mitarbeiterin eines Wohlfahrtsverbands sortiert Akten in einem Beratungsbüro
Mitarbeiterin eines Wohlfahrtsverbands sortiert Akten in einem Beratungsbüro

Wohlfahrtsverbände Deutschland, das sind sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege: Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz, Paritätischer Wohlfahrtsverband und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Sie betreiben Kindertagesstätten, Pflegeheime, Beratungsstellen und Rettungsdienste, oft in derselben Trägerschaft wie die klassische Verbandsarbeit mit Mitgliedern und Ortsvereinen. Rechtsform, Finanzierung und Arbeitsrecht unterscheiden sich dabei deutlich von einem gewöhnlichen Wirtschaftsunternehmen.

Was sind Wohlfahrtsverbände in Deutschland?

Wohlfahrtsverbände in Deutschland sind gemeinnützige Organisationen, die soziale Dienstleistungen erbringen und zugleich die Interessen ihrer Mitglieder und Zielgruppen vertreten. Sie verbinden damit zwei Rollen, die ein Wirtschaftsunternehmen normalerweise getrennt hält: Leistungserbringer und Interessenvertretung.

Die Doppelrolle zeigt sich in der Praxis an einem einzelnen Standort. Ein Kreisverband betreibt dort häufig eine Kindertagesstätte oder einen Pflegedienst als wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und organisiert parallel Mitgliederversammlungen, Ortsvereine und ehrenamtliche Angebote.

Von einem gewöhnlichen eingetragenen Verein unterscheidet sich ein Wohlfahrtsverband vor allem im Umfang des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs. Während ein klassischer Sportverein seine Beiträge und Spenden selbst verwaltet, hängt ein Wohlfahrtsverband mit seinen Einrichtungen an Vergütungssätzen, die Sozialgesetzbücher und Landesrecht vorgeben.

Welche Organisationen zu dieser Gruppe zählen, regelt keine einzelne Vorschrift, sondern ihre Mitgliedschaft im Spitzenverbandssystem der Freien Wohlfahrtspflege.

Welche Wohlfahrtsverbände gehören zur Freien Wohlfahrtspflege?

Zur Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland zählen sechs Spitzenverbände, die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen sind und sich in ihrer weltanschaulichen Ausrichtung unterscheiden.

  • Arbeiterwohlfahrt (AWO): weltanschaulich neutraler Verband mit Ursprung in der Arbeiterbewegung, Schwerpunkt Senioren-, Familien- und Jugendhilfe.
  • Deutscher Caritasverband: katholisch getragen, bundesweit größter Einzelverband nach Beschäftigtenzahl im Sozialbereich.
  • Diakonie Deutschland: evangelisch getragen, organisiert über Landes- und Fachverbände.
  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK): daneben im Rettungsdienst und Katastrophenschutz aktiv, eigenständige völkerrechtliche Rolle.
  • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband: Dachverband für weltanschaulich unabhängige Mitgliedsorganisationen unterschiedlichster Ausrichtung.
  • Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland: jüdisch getragen, kleinster der sechs Spitzenverbände.

Unterhalb der Spitzenverbände gliedert sich jede dieser Organisationen in Landes-, Bezirks- oder Kreisverbände, die als eigenständige Rechtsträger auftreten und regional unterschiedlich aufgestellt sind.

Die sechs Spitzenverbände sind dabei nicht gleich groß. Caritas und Diakonie zählen bundesweit zu den größten Trägern von Pflegeeinrichtungen und Kliniken, während die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland vor allem jüdische Gemeinden und ihre sozialen Einrichtungen bündelt.

Diese föderale Gliederung ist kein Zufall, sondern folgt aus der Rechtsform, in der die einzelnen Verbände organisiert sind.

Welche Rechtsform haben Wohlfahrtsverbände in Deutschland?

Wohlfahrtsverbände in Deutschland sind auf der Ebene von Bund, Land und Kreis überwiegend als eingetragener Verein organisiert, mit einer jeweils eigenen Satzung, einem eigenen Vorstand und eigener Mitgliedschaft.

Der Bundesverband setzt dabei Rahmenvorgaben und vertritt den Verband politisch, verfügt aber rechtlich nicht automatisch über die Kreisverbände vor Ort. Ein Kreisverband kann eigene Tochtergesellschaften gründen, etwa eine gemeinnützige GmbH für den Betrieb eines Pflegeheims, während die Vereinsstruktur für Mitgliederarbeit und Ehrenamt bestehen bleibt.

Bei den kirchlich getragenen Verbänden Caritas und Diakonie kommt eine weitere kirchenrechtliche Bindung hinzu, die bei der weltanschaulich neutralen Arbeiterwohlfahrt und beim Paritätischen Wohlfahrtsverband entfällt.

Für Geschäftspartner außerhalb der Wohlfahrtspflege heißt das in der Praxis, dass ein Vertrag mit dem Kreisverband nicht automatisch Bindungen gegenüber dem Bundesverband erzeugt und umgekehrt. Wer mit einem Wohlfahrtsverband verhandelt, prüft deshalb, welche konkrete juristische Einheit tatsächlich Vertragspartner wird.

Wie viel diese Struktur an Mitteln bewegt, zeigt sich erst bei der Finanzierung.

Wie finanzieren sich Wohlfahrtsverbände in Deutschland?

Wohlfahrtsverbände in Deutschland finanzieren sich überwiegend aus Entgelten für erbrachte Sozial- und Pflegeleistungen, ergänzt durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und öffentliche Zuschüsse.

Den größten Anteil tragen in der Regel die Entgelte, die Pflegekassen, Krankenkassen, Jugend- und Sozialämter für konkrete Leistungen zahlen, etwa für einen Pflegeplatz, eine Eingliederungshilfe oder einen Kita-Platz. Diese Entgelte werden in Pflegesatz- oder Leistungsvereinbarungen mit den Kostenträgern ausgehandelt, nicht frei am Markt festgelegt.

Mitgliedsbeiträge und Spenden finanzieren daneben vor allem Angebote, für die kein Kostenträger aufkommt, etwa offene Seniorentreffs, Nachbarschaftshilfen oder migrationsbezogene Beratung ohne gesetzlichen Leistungsanspruch. Kommunen und Länder fördern solche Angebote ergänzend über eigene Zuschussprogramme.

Der Anteil klassischer Spenden an der Gesamtfinanzierung bleibt dabei meist gering, verglichen mit den Entgelten aus der Pflege- und Eingliederungshilfe. Spenden wirken vor allem dort, wo kein gesetzlicher Leistungsanspruch besteht und wo ein Kostenträger deshalb von vornherein nicht zahlt.

Diese Mischfinanzierung aus Entgelten und Zuschüssen bestimmt auch, wer bei einem Wohlfahrtsverband tatsächlich arbeitet und in welchem Verhältnis zu den Freiwilligen.

Wie sind Hauptamt und Ehrenamt bei Wohlfahrtsverbänden verteilt?

Bei Wohlfahrtsverbänden in Deutschland arbeitet der überwiegende Teil des Personals hauptamtlich in den Einrichtungen, während das Ehrenamt vor allem Begleitung, Betreuung und Vereinsarbeit abdeckt.

Hauptamtliche Fachkräfte wie Pflegefachpersonen, Erzieherinnen oder Sozialarbeiter erbringen die Leistungen, für die ein Kostenträger zahlt und für die eine fachliche Qualifikation gesetzlich vorgeschrieben ist. Ehrenamtliche ergänzen diese Angebote um Aufgaben, die keine Fachausbildung voraussetzen, etwa Besuchsdienste oder die Leitung eines Seniorentreffs.

Wie ein einzelner Kreisverband diese beiden Ebenen kombiniert, zeigt sich beispielhaft an einem südpfälzischen AWO-Bezirksverband, bei dem sich mehr dazu nachlesen lässt, von der Seniorenarbeit bis zur interkulturellen Beratung.

Das Nebeneinander von Fachpersonal und Ehrenamt bringt arbeitsrechtliche Fragen mit sich, die bei einem reinen Wirtschaftsbetrieb in dieser Form nicht entstehen.

Welche arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten bei Wohlfahrtsverbänden?

Für Wohlfahrtsverbände in Deutschland gilt je nach Träger entweder ein regulärer Tarifvertrag oder der kirchliche Dritte Weg mit eigenen Arbeitsvertragsrichtlinien statt eines Tarifvertrags.

  • Tarifbindung bei AWO und Paritätischem Wohlfahrtsverband: Diese weltanschaulich neutralen Verbände schließen reguläre Tarifverträge mit Gewerkschaften oder orientieren sich an bestehenden Flächentarifverträgen wie dem TVöD.
  • Dritter Weg bei Caritas und Diakonie: Kirchlich getragene Verbände setzen Arbeitsbedingungen über paritätisch besetzte Kommissionen in Arbeitsvertragsrichtlinien fest, ein Streikrecht im klassischen Sinn besteht dabei nicht.
  • Kirchliches Selbstbestimmungsrecht: Bei Caritas und Diakonie wirkt daneben das kirchliche Arbeitsrecht nach Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung, worauf sich AWO, DRK und Paritätischer nicht stützen können.

Für Beschäftigte bedeutet das, dass identische Tätigkeiten je nach Träger unterschiedlichen Regelwerken unterliegen, auch wenn Aufgabe und Qualifikation vergleichbar sind.

Die betriebliche Mitbestimmung folgt derselben Trennung. Bei AWO, DRK und Paritätischem Wohlfahrtsverband gilt das Betriebsverfassungsgesetz mit gewählten Betriebsräten, während Caritas und Diakonie eigene Mitarbeitervertretungen nach kirchlichem Recht vorsehen, deren Mitwirkungsrechte in Teilen von denen eines Betriebsrats abweichen.

Welche Folgen diese Trägervielfalt für Betriebe und Beratung hat, die mit Wohlfahrtsverbänden zusammenarbeiten, ergibt sich aus der jeweiligen Zielgruppe.

Für wen sind Wohlfahrtsverbände als Arbeitgeber relevant?

Wohlfahrtsverbände in Deutschland sind vor allem für Fachkräfte aus Pflege, Erziehung und Sozialer Arbeit relevant, die eine krisensichere Beschäftigung mit klaren fachlichen Standards suchen.

Für Berufseinsteiger ohne einschlägige Qualifikation ist der Einstieg dagegen seltener über eine Festanstellung möglich, weil die refinanzierten Fachleistungen an einen Qualifikationsnachweis gebunden sind. Hier bleibt das Ehrenamt häufig der naheliegendere Zugang zu einem Verband, bevor eine spätere Ausbildung im Sozialbereich folgt.

Für Betriebe, die mit einem Wohlfahrtsverband als Kooperationspartner oder Dienstleister zusammenarbeiten, lohnt sich vorab die Klärung, welcher der sechs Spitzenverbände hinter dem jeweiligen Kreisverband steht, weil sich daraus sowohl die Rechtsform als auch die anwendbaren arbeitsrechtlichen Regeln ergeben.

Für Kommunen und Sozialplanung sind Wohlfahrtsverbände zudem relevant als verlässliche Partner bei der Bedarfsplanung, weil ihre föderale Struktur eine Ansprechstelle auf Kreisebene garantiert, ohne dass jede Anfrage über den Bundesverband laufen muss.