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Wie Zahnarztpraxen in Hannover ihre Versorgung ordnen

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Behandlungsraum einer Zahnarztpraxis mit Behandlungseinheit
Behandlungsraum einer Zahnarztpraxis mit Behandlungseinheit

Zahnarztpraxen in deutschen Großstädten stehen vor einer doppelten Entwicklung: Die Zahl der Behandler je Praxis steigt, und das Leistungsspektrum einer einzelnen Praxis wird breiter. Beides verändert, wie Patienten eine Praxis auswählen und woran sich für einen Betrieb ablesen lässt, ob eine Praxis zu seinem Bedarf passt.

Wie ist die zahnmedizinische Versorgung in Hannover aufgebaut?

Die zahnmedizinische Versorgung in Hannover verteilt sich auf Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen und Praxen mit mehreren angestellten Behandlern. Die Entwicklung geht erkennbar zu größeren Einheiten, weil Geräteausstattung, Hygienevorgaben und Vertretungsregelungen in einer Einzelpraxis schwerer zu tragen sind.

Für Patienten wirkt sich das vor allem auf die Terminlage aus. Eine Praxis mit mehreren Behandlern hält längere Sprechzeiten vor und kann Ausfälle auffangen, während eine Einzelpraxis bei Urlaub oder Krankheit schließt. Im Stadtgebiet unterscheiden sich die Stadtteile deutlich in der Dichte, wobei die Randlagen im Norden und Westen traditionell dünner besetzt sind als die Innenstadt.

Eine Praxis in Hannover-Herrenhausen-Stöcken, die diesen Zuschnitt zeigt, ist die Praxis bei Reuleke & Kollegen am Kurländer Weg, in der drei Zahnärzte arbeiten und die von montags bis donnerstags bis 20 Uhr geöffnet ist.

Mit der Zahl der Behandler verändert sich auch, was eine Praxis selbst abdecken kann.

Welche Leistungsbereiche deckt eine allgemeinzahnärztliche Praxis ab?

Eine allgemeinzahnärztliche Praxis deckt in der Regel vier Bereiche ab: Vorsorge, Zahnerhalt, Zahnersatz und Funktionsdiagnostik. Dazu kommen je nach Ausstattung Implantologie, Kinderbehandlung und kieferorthopädische Korrekturen mit Schienen.

Zur Vorsorge zählt die professionelle Zahnreinigung ebenso wie die regelmäßige Kontrolle, auf der die Bonusregelung der gesetzlichen Krankenkassen aufbaut. Der Zahnerhalt umfasst die Behandlung von Wurzelkanälen und die Therapie des Zahnhalteapparats, zwei Felder, die über Geräteausstattung und Zeitaufwand erheblich auseinanderlaufen.

Zahnersatz reicht von der einzelnen Krone über Brücken bis zu herausnehmbaren Versorgungen. Die Funktionsdiagnostik wiederum befasst sich mit dem Zusammenspiel von Kiefergelenk, Muskulatur und Zahnkontakten und wird bei Beschwerden eingesetzt, die sich nicht auf einen einzelnen Zahn zurückführen lassen.

Ein Feld hat sich dabei besonders ausdifferenziert.

Was leistet die Implantologie und wo liegen ihre Grenzen?

Die Implantologie ersetzt eine Zahnwurzel durch einen künstlichen Pfosten, auf den später eine Krone, eine Brücke oder eine Prothese gesetzt wird. Das Verfahren kommt infrage, wenn einzelne oder mehrere Zähne fehlen und der Kieferknochen die Belastung tragen kann.

Die Grenzen liegen beim Knochenangebot und bei den allgemeinen Voraussetzungen. Reicht die Höhe oder Breite des Knochens nicht aus, sind Aufbaumaßnahmen nötig, im Oberkieferseitenzahnbereich etwa ein Sinuslift. Steht für einen zahnlosen Kiefer wenig Knochen zur Verfügung, arbeiten Behandler mit Konzepten, die wenige Implantate an Stellen mit tragfähigem Knochen setzen und die Versorgung darauf abstützen.

Zu jeder sachlichen Darstellung gehören zwei Punkte. Erstens sind Rauchen, nicht eingestellter Diabetes und eine unbehandelte Erkrankung des Zahnhalteapparats Umstände, die das Risiko erhöhen. Zweitens ist die Nachsorge Teil der Behandlung und nicht ihr Abschluss, weil das Gewebe um ein Implantat sich entzünden kann und diese Entzündung regelmäßig kontrolliert werden muss. Angaben zu Überlebensraten aus Studien beschreiben, wie lange Implantate in Beobachtungszeiträumen verblieben sind, und sind nicht mit einer Erfolgsgarantie im Einzelfall gleichzusetzen.

Neben der Technik entscheidet die Organisation der Praxis über den Behandlungsverlauf.

Welche Rolle spielt die Praxisorganisation für Patienten?

Die Praxisorganisation entscheidet darüber, wie schnell eine Behandlung beginnt und wie verlässlich sie weiterläuft. Sprechzeiten, Vertretungsregelung und Terminvergabe wirken sich bei mehrteiligen Behandlungen stärker aus als bei einer einzelnen Kontrolle.

Lange Öffnungszeiten in den Abendstunden entlasten Berufstätige, weil ein Termin ohne Freistellung wahrgenommen werden kann. Für Betriebe ist das ein Nebeneffekt, der sich rechnet: Fehlzeiten durch Arztbesuche entstehen vor allem dann, wenn Termine ausschließlich in der Kernarbeitszeit liegen.

Eine zweite Rolle spielt die Behandlung von Menschen mit ausgeprägter Zahnbehandlungsangst. Praxen, die dafür eigene Abläufe vorhalten, arbeiten mit längeren Terminfenstern und einer gestuften Heranführung, was sich in der Terminplanung niederschlagen muss und nicht nebenbei geht.

Welche Angaben in der Außendarstellung zulässig sind, regelt dabei ein eigenes Gesetz.

Welche Regeln gelten für die Außendarstellung von Zahnarztpraxen?

Für die Außendarstellung gelten das Heilmittelwerbegesetz und das Berufsrecht der Zahnärztekammern. Beide begrenzen, was eine Praxis über ihre Leistungen behaupten darf.

Unzulässig sind Erfolgsversprechen, Angst erzeugende Darstellungen und Vorher-Nachher-Bilder bei operativen Eingriffen. Ebenfalls geregelt ist die Verwendung von Berufsbezeichnungen: Zusätze wie Fachzahnarzt dürfen nur führen, wer die entsprechende Weiterbildung abgeschlossen hat und die Anerkennung der Kammer besitzt. Eine Praxis, die drei Zahnärzte beschäftigt, beschreibt diese deshalb auch als Zahnärzte und nicht als Spezialisten.

Für Patienten ist diese Regelung eine Orientierungshilfe. Wo eine Praxis mit Garantien oder Spitzenstellungen wirbt, bewegt sie sich außerhalb des Zulässigen, und das ist ein Hinweis auf den Umgang mit Regeln insgesamt.

Bleibt die Frage, woran sich eine passende Praxis erkennen lässt.

Woran lässt sich eine passende Zahnarztpraxis erkennen?

Erkennbar ist eine passende Praxis an drei Punkten: an der Aufklärung vor der Behandlung, an der Transparenz über die Kostenübernahme und an der Erreichbarkeit im Notfall.

Zur Aufklärung gehört, dass Alternativen benannt werden, auch die, die weniger aufwendig sind. Bei Zahnersatz ist der Heil- und Kostenplan die Grundlage, aus der sich Festzuschuss der Krankenkasse und Eigenanteil ergeben, und er wird vor Behandlungsbeginn bei der Kasse eingereicht.

Die Erreichbarkeit im Notfall betrifft Zeiten außerhalb der Sprechstunde. Geregelt ist sie über den zahnärztlichen Notdienst der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, den Praxen im Wechsel tragen. Eine Praxis, die ihre Patienten darauf hinweist, statt die Frage offenzulassen, erspart im Ernstfall eine Suche.

Wann lohnt sich für einen Betrieb die Zusammenarbeit mit einer Praxis vor Ort?

Für einen Betrieb lohnt sich die Zusammenarbeit, wenn Beschäftigte regelmäßig Termine in der Arbeitszeit wahrnehmen müssen und dadurch Ausfallzeiten entstehen. Eine Praxis mit Randzeiten am Morgen und am Abend verschiebt einen Teil dieser Termine aus der Kernarbeitszeit heraus.

Ein zweiter Anlass ist die betriebliche Gesundheitsförderung. Zahngesundheit ist dort selten ein Thema, obwohl Erkrankungen des Zahnhalteapparats zu den häufigsten chronischen Befunden zählen und mit allgemeinen Erkrankungen in Zusammenhang stehen. Ein Informationsangebot im Betrieb ist arbeitsrechtlich unproblematisch, solange die Teilnahme freiwillig bleibt und keine Gesundheitsdaten an den Arbeitgeber gelangen.

Nicht sinnvoll ist eine vertragliche Bindung an eine einzelne Praxis. Die Wahl des Behandlers steht den Beschäftigten frei, und jede Konstruktion, die diese Wahl einschränkt, berührt das Verhältnis von Arbeitgeber und Beschäftigten an einer Stelle, an der es nichts zu suchen hat.

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