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Wie Betriebe in Oberfranken arbeitsrechtliche Beratung finden

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Gesetzestexte zum Arbeitsrecht auf einem Kanzleitisch
Gesetzestexte zum Arbeitsrecht auf einem Kanzleitisch

Arbeitsrecht wird in Oberfranken überwiegend von kleinen und mittleren Betrieben nachgefragt, die keine eigene Rechtsabteilung haben. Für sie entscheidet die Erreichbarkeit einer Kanzlei oft mehr als deren Größe, weil arbeitsrechtliche Fragen selten aufschiebbar sind und Fristen in Tagen laufen, nicht in Wochen.

Wie ist die anwaltliche Versorgung im Arbeitsrecht in Oberfranken strukturiert?

Die anwaltliche Versorgung im Arbeitsrecht ist in Oberfranken kleinteilig. Zwischen Kronach, Coburg, Lichtenfels, Kulmbach und Hof arbeiten überwiegend Einzelkanzleien und kleinere Sozietäten, während große arbeitsrechtliche Einheiten in den Ballungsräumen sitzen.

Für Betriebe hat das zwei Folgen. Der Weg zur Beratung ist kurz, die Auswahl aber begrenzt, sobald eine Spezialisierung verlangt wird. Wer eine Kündigung vorbereitet, einen Betriebsübergang begleitet oder eine Betriebsvereinbarung verhandelt, braucht eine Kanzlei, die diese Fälle regelmäßig führt und nicht gelegentlich.

Die Arbeitsgerichtsbarkeit folgt einer eigenen Struktur mit erstinstanzlichen Gerichten und dem Landesarbeitsgericht als Berufungsinstanz. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Betriebs oder dem Arbeitsort, weshalb die räumliche Nähe der Kanzlei zum Gericht ein praktischer Faktor bleibt.

Welche Qualifikation dabei nachweisbar ist, regelt das Berufsrecht.

Was bedeutet die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht?

Die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht ist eine durch die Rechtsanwaltskammer verliehene Zusatzbezeichnung. Sie setzt theoretische Kenntnisse nach der Fachanwaltsordnung und den Nachweis einer bestimmten Zahl bearbeiteter Fälle aus dem Rechtsgebiet voraus.

Der Nachweis ist nicht einmalig. Wer die Bezeichnung führt, muss jährlich eine Fortbildung im Rechtsgebiet belegen, andernfalls kann die Kammer die Berechtigung widerrufen. Darin unterscheidet sich die Bezeichnung von einer Selbstbeschreibung als Schwerpunkt oder Tätigkeitsgebiet, die keiner Prüfung unterliegt.

Für die Auswahl einer Kanzlei ist das ein belastbares Merkmal, weil es die Fallzahl im Rechtsgebiet voraussetzt. Eine arbeitsrechtlich ausgerichtete Kanzlei in Kronach, geführt von Christian Mitter als Fachanwalt für Arbeitsrecht, deckt von dort die Region bis Coburg, Lichtenfels, Kulmbach, Hof und Sonneberg ab.

Welche Fälle dabei anfallen, verteilt sich auf wenige wiederkehrende Gruppen.

Welche arbeitsrechtlichen Fälle fallen in Betrieben regelmäßig an?

Regelmäßig fallen vier Gruppen an: der Arbeitsvertrag, die Abmahnung, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und das Arbeitszeugnis. Sie machen in kleineren Betrieben den größten Teil der Beratung aus.

Anlass Typische Frage Zeitkritisch
Arbeitsvertrag Befristung, Probezeit, Nebentätigkeit nein
Abmahnung Bestimmtheit des Vorwurfs, Warnfunktion begrenzt
Kündigung Form, Frist, Anhörung des Betriebsrats ja, drei Wochen Klagefrist
Aufhebungsvertrag Abfindung, Sperrzeit, Freistellung ja, bei laufender Frist
Arbeitszeugnis Formulierung, Anspruch auf Berichtigung nein

Hinzu kommen Felder, die seltener auftreten, aber mehr Vorbereitung verlangen: Elternzeit und Mutterschutz, Rechte des Betriebsrats, Betriebsübergang und Massenentlassungsanzeige. In diesen Fällen entscheidet der Ablauf über das Ergebnis, nicht die Argumentation im Termin.

Besonders die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zieht ihre Schwierigkeit aus der Frist.

Warum entscheidet die Frist über den Ausgang eines Verfahrens?

Die Frist entscheidet, weil das Kündigungsschutzgesetz dem Arbeitnehmer drei Wochen ab Zugang der Kündigung lässt, um Klage zu erheben. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam, ohne dass ihr Grund je geprüft wird.

Für den Betrieb wirkt dieselbe Frist in die andere Richtung. Fehler, die vor dem Ausspruch gemacht wurden, lassen sich nach Klageeingang nicht mehr beheben. Eine unterbliebene Anhörung des Betriebsrats, eine Kündigung ohne eigenhändige Unterschrift oder eine Sozialauswahl ohne Dokumentation führen unabhängig vom Sachverhalt zur Unwirksamkeit.

Daraus folgt eine Reihenfolge, die in der Beratung häufig umgekehrt wird: Zuerst wird geprüft, ob die formalen Voraussetzungen vorliegen, erst danach, ob der Grund trägt. Wie dieser Ablauf im Einzelnen aussieht, ordnet die Darstellung zur Vorbereitung einer Kündigung nach Prüfschritten.

Ob eine Kanzlei dafür passt, lässt sich an wenigen Merkmalen ablesen.

Woran erkennt ein Betrieb eine geeignete arbeitsrechtliche Beratung?

Erkennbar ist eine geeignete Beratung daran, dass sie vor der Maßnahme einsetzt und nicht erst nach der Klage. Eine Kanzlei, die den Entwurf einer Kündigung prüft, bevor er zugestellt wird, verhindert die Fehler, die später nicht mehr zu heilen sind.

Belastbar sind daneben drei Merkmale. Erstens die Erreichbarkeit innerhalb eines Werktags, weil arbeitsrechtliche Fristen kurz sind. Zweitens die Erfahrung mit der Betriebsgröße, denn ein Kleinbetrieb ohne Betriebsrat stellt andere Fragen als ein Unternehmen mit Gremium und Tarifbindung. Drittens die Bereitschaft, Verträge und Vorlagen zu überarbeiten statt sie nur zu kommentieren.

Nicht aussagekräftig ist die Zahl gewonnener Verfahren. Ein erheblicher Teil der arbeitsgerichtlichen Verfahren endet im Vergleich, und ein Vergleich lässt sich weder als Sieg noch als Niederlage verbuchen.

Damit bleibt die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt.

Wann sollte ein Betrieb anwaltliche Hilfe hinzuziehen?

Hinzuzuziehen ist anwaltliche Hilfe, sobald eine Maßnahme das Arbeitsverhältnis beendet oder dauerhaft verändert. Das betrifft die Kündigung, den Aufhebungsvertrag, die Versetzung gegen den Willen des Beschäftigten und jede Änderung von Arbeitszeit oder Vergütung, die einseitig erfolgen soll.

Ein zweiter Anlass ist der Aufbau von Vorlagen. Wer Arbeitsverträge, Abmahnungsmuster und Zeugnisformulierungen einmal rechtssicher aufsetzen lässt, senkt die Zahl der Einzelfälle dauerhaft, weil die wiederkehrenden Fehler aus dem Standard verschwinden.

Nicht erforderlich ist Beratung bei Routinefragen, für die der Betrieb geprüfte Vorlagen hat, und bei Maßnahmen im Rahmen des Direktionsrechts, die den Vertrag nicht berühren. Wo die Grenzen dieses Direktionsrechts verlaufen und welche Felder dem Betriebsrat vorbehalten bleiben, zeigt die Darstellung zum kollektiven Arbeitsrecht in ihrer Abstufung.

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