Zum Inhalt springen
UNTERNEHMENSUMSCHAU

Berichte über Betriebe, Branchen und Verfahren im Mittelstand

Start Wirtschaft und Digitales Was Handwerk 4.0 im Betriebsalltag tatsächlich bedeutet

Was Handwerk 4.0 im Betriebsalltag tatsächlich bedeutet

6 Minuten Lesedauer

Fertigungsraum eines Handwerksbetriebs mit mehreren 3D-Druckern
Fertigungsraum eines Handwerksbetriebs mit mehreren 3D-Druckern

Handwerk 4.0 ist kein Produkt, das ein Betrieb kauft, sondern eine Reihe von Entscheidungen über einzelne Arbeitsschritte. Aufmaß, Angebot, Nachweisführung und Abrechnung laufen in vielen Betrieben noch über Zettel, Tabellen und Telefonate, obwohl dieselben Angaben später ohnehin digital erfasst werden. Nach Angaben des Zentralverbands des Deutschen Handwerks bestehen in Deutschland zwischen einer und 1,1 Millionen Handwerksbetriebe (2023), überwiegend mit weniger als zwanzig Beschäftigten, und für diese Größenklasse entscheidet nicht die Technik über den Erfolg einer Umstellung, sondern die Reihenfolge.

Was bezeichnet Handwerk 4.0 im Betriebsalltag?

Bezeichnet wird damit die durchgehende Erfassung eines Auftrags von der Anfrage bis zur Rechnung, ohne dass eine Angabe mehrfach eingetippt wird. Der Begriff lehnt sich an die Industrie 4.0 an, meint im Handwerk aber selten vernetzte Maschinen und meist vernetzte Vorgänge.

Unterschieden werden zwei Stufen. Auf der ersten werden einzelne Schritte digital erledigt, etwa das Aufmaß per Gerät oder die Rechnung aus einer Software, die Übergabe zwischen den Schritten bleibt aber manuell. Auf der zweiten Stufe greifen die Schritte über eine Schnittstelle ineinander, und erst dort entsteht der Zeitgewinn, von dem gesprochen wird.

In der betrieblichen Praxis beginnt kaum ein Betrieb auf der zweiten Stufe. Der übliche Weg führt über einen einzelnen Ablauf, der vollständig umgestellt wird, und erst danach über den nächsten. Diese Reihenfolge ist der Grund, warum kleine Betriebe mit begrenztem Budget weiter kommen als mittlere mit großem Projektplan.

Am Anfang der Kette steht in den meisten Gewerken die Vermessung.

Wie verändert das digitale Aufmaß die Arbeit auf der Baustelle?

Das digitale Aufmaß ersetzt die Übertragung der Maße ins Büro. Mit Lasermessgerät, Tablet oder einfacher Fotovermessung werden Maße direkt einer Position zugeordnet, und der Weg über die handschriftliche Skizze entfällt.

Der Gewinn liegt weniger in der Messzeit als in der Fehlerquote. Ein Maß, das zweimal geschrieben wird, kann zweimal falsch sein, und ein falsches Maß erzeugt im Gewerk Materialverschnitt oder einen zweiten Termin. Hinzu kommt die Nachvollziehbarkeit, weil ein digital erfasstes Aufmaß mit Datum, Ort und erfassender Person verbunden bleibt.

Zu beachten ist die Belastbarkeit der Geräte. Ein Tablet ohne geschützte Hülle überlebt eine Rohbaubaustelle selten lange, und eine Anwendung, die ohne Netz keine Eingabe annimmt, verliert Vorgänge genau dort, wo noch kein Anschluss liegt. Beides gehört in die Beschaffungsentscheidung, nicht in die Beschwerde danach.

Aus dem Aufmaß entsteht unmittelbar das Angebot.

Wie entsteht ein Angebot im digitalisierten Handwerksbetrieb?

Entstehen kann ein Angebot direkt aus den erfassten Maßen, wenn Positionen, Materialpreise und Zeitansätze als Stammdaten hinterlegt sind. Der Betrieb wählt Positionen aus, die Mengen stehen schon, und der Vorgang wird am selben Tag versandt.

Wirksam ist daran vor allem die Geschwindigkeit der Rückmeldung. Private Auftraggeber entscheiden häufig nach dem ersten vorliegenden Angebot, und ein Betrieb, der zwei Wochen braucht, verliert Aufträge an schnellere Anbieter, ohne dass Preis oder Qualität geprüft wurden. Die Dauer bis zum Angebot ist damit eine Kennzahl der Betriebsführung, nicht der Technik.

Pflegeaufwand entsteht auf der Stammdatenseite. Materialpreise ändern sich, und eine Kalkulation mit veralteten Einkaufspreisen erzeugt Angebote, die der Betrieb nicht halten kann. Die regelmäßige Aktualisierung dieser Daten ist die Gegenleistung für die gewonnene Geschwindigkeit.

Wird der Auftrag erteilt, verschiebt sich der Blick auf die Abrechnung.

Was ändert sich bei der Abrechnung im Handwerk 4.0?

Geändert hat sich vor allem die Form der Rechnung. Seit Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen im strukturierten Format empfangen und verarbeiten können, und für die eigene Ausgangsrechnung wird dieser Weg schrittweise verbindlich.

Praktisch bedeutet das, dass eine Rechnung nicht mehr nur als Druckbild existiert, sondern als Datensatz mit festen Feldern für Leistung, Zeitraum und Umsatzsteuer. Eine Software, die diesen Datensatz erzeugt, nimmt dem Betrieb die Prüfung ab, ob alle Pflichtangaben enthalten sind, und erleichtert dem Finanzamt im Prüfungsfall den Abgleich.

Für private Auftraggeber bleibt daneben die Trennung von Lohn- und Materialanteil bedeutsam, weil nur der Lohnanteil steuerlich berücksichtigungsfähig ist. Welche Voraussetzungen dafür gelten und welche Nachweise verlangt werden, führt der Beitrag über die steuerliche Berücksichtigung von Handwerkerrechnungen aus. Ein Betrieb, der diesen Ausweis sauber liefert, erspart sich Rückfragen und Rechnungskorrekturen.

Dieselben Daten tragen zugleich den Nachweis über die erbrachte Leistung.

Welche Nachweise verlangt die digitale Dokumentation im Handwerk?

Verlangt werden Nachweise über die erbrachte Leistung, über eingesetzte Zeiten und Materialien und, je Gewerk, über Prüfungen und Abnahmen. Digital erfasst sind sie nachweisfähig, sobald Vorgang, Zeitpunkt und erfassende Person festgehalten und Änderungen protokolliert werden.

Gewerkespezifisch kommen Pflichten hinzu. Elektro- und Gasarbeiten verlangen Prüfprotokolle, Arbeiten an Trinkwasseranlagen eine Dokumentation der Hygiene, Gerüstbau eine Freigabe. Diese Unterlagen haben denselben Stellenwert wie die Rechnung und unterliegen den steuerlichen Aufbewahrungsfristen, wenn sie zu ihr gehören.

Zu klären ist dabei, wo die Daten liegen. Personenbezogene Angaben von Auftraggebern und Beschäftigten unterliegen der Datenschutz-Grundverordnung, und bei Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union trägt der Betrieb als Verantwortlicher die Nachweispflicht. Fotos von Baustellen mit erkennbaren Personen gehören in dieselbe Prüfung.

Wer diese Umstellungen finanzieren will, findet dafür mehrere Wege.

Welche Fördermöglichkeiten bestehen für die Digitalisierung im Handwerk?

Bestehen tun Förderungen auf drei Ebenen: Zuschüsse und Beratungsprogramme der Länder, Darlehensprogramme auf Bundesebene und Beratungsangebote der Kammern. Umfang, Laufzeit und Bedingungen unterscheiden sich nach Bundesland und ändern sich regelmäßig, weshalb der Stand vor jeder Antragstellung einzeln zu prüfen ist.

Gemeinsam ist den Programmen ein Muster. Gefördert wird meist nicht die laufende Software, sondern der Einstieg: eine Beratung, eine Erstanschaffung, ein abgegrenztes Projekt. Beantragt werden muss vor dem Kauf, denn eine bereits bezahlte Anschaffung fällt in nahezu allen Programmen aus der Förderung heraus.

Erste Auskunft erteilen die Handwerkskammern und die ihnen angeschlossenen Beratungsstellen, die auch über laufende Landesprogramme informieren. Nicht geförderte Anteile bleiben für den Betrieb eine Betriebsausgabe und sind in der Jahresplanung als solche anzusetzen.

Trotz dieser Wege bleibt die Umstellung in vielen Betrieben liegen.

Welche Hemmnisse bremsen Handwerk 4.0 in kleinen Betrieben?

Gebremst wird die Umstellung vor allem durch Zeit, nicht durch Geld. In einem Betrieb mit zehn Beschäftigten gibt es keine Stelle, die ein Projekt begleitet, und die Geschäftsführung steht selbst auf der Baustelle.

Hinzu kommen vier weitere Hemmnisse: fehlende Schnittstellen zwischen bereits eingesetzten Programmen, unzuverlässiger Mobilfunk an Einsatzorten, Unsicherheit über die Pflichten beim Umgang mit Daten und die Sorge, mitten im laufenden Jahr den funktionierenden Papierweg zu verlieren. Jedes dieser Hemmnisse ist einzeln lösbar, zusammen wirken sie als Grund, nichts zu tun.

Wirksam gegen dieses Muster ist die Begrenzung des Vorhabens auf einen Ablauf mit sichtbarem Nutzen. Welche Abläufe sich dafür anbieten und woran die Nutzung in der Belegschaft hängt, beschreibt der Beitrag zur Umstellung betrieblicher Abläufe auf Anwendungen.

Damit stellt sich die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt.

Wann lohnt sich der Einstieg in Handwerk 4.0?

Der Einstieg lohnt sich, sobald ein Ablauf im Betrieb zweimal erfasst wird und die Zahl der Vorgänge je Monat so hoch ist, dass die Nacharbeit spürbar Zeit kostet. Dann steht die Umstellung gegen die Kosten des heutigen Wegs, nicht gegen ein Ideal.

Gute Anlässe sind der Wechsel einer bestehenden Software, der Eintritt einer Nachfolgegeneration in den Betrieb und die Pflicht zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen, weil an diesen Punkten ohnehin Arbeit anfällt. Ein Anlass von außen trägt eine Umstellung weiter als ein Vorsatz.

Nicht lohnend ist der Einstieg dort, wo mehrere Abläufe gleichzeitig umgestellt werden sollen und niemand im Betrieb die fachliche Entscheidung tragen kann. Ein Vorhaben ohne benannte Person bleibt liegen, und die Erfahrung des Scheiterns verhindert den zweiten Versuch länger als der Papierweg je gekostet hätte.

Weitere Beiträge der Rubrik