Woran Betriebe Hersteller von Absauganlagen unterscheiden
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Der Markt für industrielle Absauganlagen ist kleinteilig. Zwischen Komponentenlieferanten, Lufttechnikbetrieben mit eigener Fertigung und Systemhäusern, die zukaufen und montieren, liegen erhebliche Unterschiede in Leistungstiefe und Verantwortung. Für einen Betrieb, der zum ersten Mal ausschreibt, ist diese Struktur aus den Firmenbezeichnungen nicht ablesbar.
Welche Arten von Herstellern gibt es bei Absauganlagen?
Bei Absauganlagen lassen sich drei Typen von Anbietern unterscheiden: Komponentenhersteller, Anlagenbauer mit eigener Fertigung und Systemanbieter, die planen und montieren, aber zukaufen. Alle drei treten unter derselben Bezeichnung auf, decken aber verschiedene Teile der Leistung ab.
Komponentenhersteller liefern Ventilatoren, Filterelemente, Rohrsysteme oder Absaughauben. Sie sind in der Regel gut, wenn ein bestehendes System ergänzt wird, übernehmen aber keine Auslegung für die gesamte Fertigung. Anlagenbauer mit eigener Fertigung decken Planung, Bau und Abnahme ab und haften für das Ergebnis an der Erfassungsstelle. Systemanbieter liegen dazwischen und leben von der Kombination fremder Komponenten.
Welcher Typ passt, hängt weniger am Preis als an der Frage, wer die Auslegung verantwortet. Wo diese Verantwortung ungeklärt bleibt, trägt sie am Ende der Betrieb.
Welche Anlagentypen bieten Hersteller von Absaugtechnik an?
Angeboten werden im Wesentlichen Zentralabsauganlagen, dezentrale Einzelplatzanlagen, Entstaubungsanlagen für Schüttgut und Abgasabsaugungen für Schweiß- und Lötarbeitsplätze. Die Typen unterscheiden sich nicht in der Technik, sondern darin, wie viele Erfassungsstellen an einem Filter hängen.
Eine Zentralabsaugung führt mehrere Maschinen auf ein gemeinsames Filtersystem. Das senkt den Platzbedarf in der Halle und erlaubt eine Wärmerückgewinnung, bindet aber alle angeschlossenen Arbeitsplätze an einen Stillstand. Dezentrale Anlagen stehen an der Maschine, lassen sich einzeln abschalten und erzeugen dafür mehr Wartungsstellen.
Für Schüttgut in der Lebensmittel- und Futtermittelbranche gelten eigene Bauarten, weil dort Produktberührung, Reinigbarkeit und brennbarer Staub zusammenkommen. Späne- und Holzstaubabsaugungen wiederum arbeiten mit größeren Querschnitten, weil das Fördergut schwerer ist als Schleifstaub.
Mit dem Anlagentyp steht damit auch fest, welche Angaben eine Ausschreibung überhaupt enthalten muss.
Welche Angaben braucht ein Hersteller für ein belastbares Angebot?
Ein belastbares Angebot setzt vier Angaben voraus: den Werkstoff und das Verfahren an jeder Erfassungsstelle, die Zahl der gleichzeitig laufenden Maschinen, die bauliche Situation der Halle und die Frage, ob die Reinluft zurückgeführt werden soll.
Der Werkstoff bestimmt die Staubeigenschaft und damit Filterklasse und Explosionsschutz. Die Gleichzeitigkeit bestimmt den Volumenstrom, für den die Anlage ausgelegt wird, und ist die häufigste Fehlerquelle, weil Betriebe die Summe aller Maschinen angeben statt des realistischen Betriebsfalls. Die bauliche Situation entscheidet über Rohrführung und Aufstellort, die Rückführung über die letzte Filterstufe.
Fehlt eine dieser Angaben, rechnet der Anbieter mit Annahmen. Angebote verschiedener Häuser sind dann nicht vergleichbar, weil jedes eine andere Annahme getroffen hat.
Vergleichbar werden sie erst, wenn die Leistung in denselben Einheiten beschrieben ist.
Woran lässt sich die Leistungsfähigkeit eines Anbieters ablesen?
Ablesen lässt sich die Leistungsfähigkeit an der Art, wie ein Anbieter misst und dokumentiert. Wer vor dem Angebot begeht und nach der Montage ein Messprotokoll je Erfassungsstelle vorlegt, stellt sich überprüfbar auf. Wer nur die Ventilatorleistung nennt, beschreibt ein Bauteil, nicht das Ergebnis.
Belastbar sind daneben vor allem drei weitere Merkmale. Erstens die eigene Fertigungstiefe, weil sie bestimmt, wie lange Ersatzteile verfügbar bleiben. Zweitens die Erfahrung mit dem konkreten Werkstoff, weil Mehlstaub, Aluminiumstaub und Schweißrauch unterschiedliche Konstruktionen verlangen. Drittens der Umgang mit der Gefährdungsbeurteilung des Betriebs, die Grundlage und nicht Anhang des Angebots sein sollte.
Für die Vorauswahl hilft es, Anlagenbau und Komponentenlieferung nach Leistungsumfang zu trennen. Für die Vorauswahl ist diese Trennung hilfreicher als eine Rangliste nach Betriebsgröße.
Bleibt die Frage, was nach der Montage verbindlich geregelt sein muss.
Was gehört bei einer Absauganlage in die Abnahme?
In die Abnahme gehören der gemessene Volumenstrom je Erfassungsstelle, der Differenzdruck im Neuzustand, die Dokumentation der Filterklasse und die Unterlagen zum Explosionsschutz. Erst diese vier Punkte machen aus einer montierten Anlage eine abgenommene.
Der Volumenstrom im Neuzustand ist dabei der wichtigste Wert, weil er die Vergleichsgröße für den gesamten Betriebszeitraum liefert. Ohne ihn lässt sich später nicht feststellen, ob eine Anlage nachgelassen hat oder ob sie nie geleistet hat, was zugesagt war. Der Differenzdruck im Neuzustand erfüllt dieselbe Aufgabe für die Filterstufe.
Hinzu kommen Unterlagen, die bei einer Prüfung durch die Aufsicht oder den TÜV verlangt werden: Konformitätserklärung, Betriebsanleitung und, bei brennbaren Stäuben, der Nachweis der Schutzmaßnahmen nach den ATEX-Vorgaben.
Wie belastbar diese Werte über die Jahre bleiben, entscheidet sich an der Instandhaltung.
Wie unterscheiden sich Hersteller bei Service und Ersatzteilen?
Unterschiede zeigen sich bei Reaktionszeit, Ersatzteilversorgung und der Frage, ob der Anbieter Wartung selbst leistet oder vermittelt. Eine Absauganlage steht zehn Jahre und länger, Filtergehäuse deutlich länger, und in dieser Zeit ändern sich Baureihen mehrfach.
Betriebe mit eigener Instandhaltung brauchen vor allem Zugang zu Verschleißteilen und technische Unterlagen. Betriebe ohne eigene Technik brauchen ein Wartungsintervall mit festen Reaktionszeiten, weil ein Stillstand der Absaugung je nach Verfahren auch die Fertigung stoppt. Welche Arbeiten dabei anfallen, lässt sich an der Instandhaltung von Radialventilatoren ablesen, dem Bauteil mit der höchsten Dauerlast.
Ein Punkt wird regelmäßig übersehen: Filtermedien sind Verbrauchsmaterial, und ihre Verfügbarkeit entscheidet über die Betriebskosten mehr als der Anschaffungspreis der Anlage. Wo ein Hersteller proprietäre Elemente verbaut, ist der Betrieb über die gesamte Laufzeit gebunden.
Wann lohnt sich ein Anlagenbauer gegenüber einem Komponentenlieferanten?
Ein Anlagenbauer lohnt sich, sobald mehrere Erfassungsstellen zusammenwirken, ein Werkstoff mit brennbarem Staub verarbeitet wird oder die Reinluft in die Halle zurückgeführt werden soll. In diesen Fällen ist die Auslegung die eigentliche Leistung, nicht die Hardware.
Ein Komponentenlieferant genügt, wenn eine bestehende Anlage ergänzt wird, die Auslegung also bereits steht und nur ein Bauteil ersetzt oder eine Erfassungsstelle gleicher Art hinzukommt. Ebenso bei Einzelplatzlösungen an unkritischen Werkstoffen, wo die Anlage eine Maschine bedient und keine Verbindung zum übrigen Netz hat.
Der Übergang zwischen beiden Fällen liegt nicht bei einer Hallengröße, sondern dort, wo eine Änderung Rückwirkungen auf andere Arbeitsplätze hat. Welche Fragen dann zu klären sind, zeigt die Auslegung einer Staubabsaugung in ihrer Reihenfolge, die immer an der Erfassungsstelle beginnt und nicht am Filter.


