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Industrielle Instandhaltung als eingekaufte Leistung

6 Minuten Lesedauer

Techniker bei Wartungsarbeiten an einem Industrieventilator
Techniker bei Wartungsarbeiten an einem Industrieventilator

Industrielle Instandhaltung wird in vielen Betrieben erst dann zur eigenen Leistung, wenn die Technik im Haus sie nicht mehr abdeckt. An dieser Stelle treten Dienstleister auf, die einzelne Aggregattypen über ihre gesamte Laufzeit begleiten, darunter die Serafimaint GmbH mit einem Angebot für industriellen Ventilatorenservice. Was ein solches Haus leistet, lässt sich weniger am Leistungsverzeichnis ablesen als an der Form des Vertrags.

Was umfasst industrielle Instandhaltung als Dienstleistung?

Industrielle Instandhaltung als Dienstleistung umfasst die Grundmaßnahmen, die die DIN 31051 benennt: Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung. Vergeben wird meist nicht alles davon, sondern der Teil, für den im Betrieb entweder die Messtechnik oder die Qualifikation fehlt.

Die Abgrenzung verläuft dabei quer durch die Aggregate. Eine eigene Werkstatt wechselt Riemen und Filter selbst, gibt aber das Auswuchten eines Laufrads und den Tausch eines Wälzlagers in Sonderbaugröße nach außen. Umgekehrt vergeben Betriebe ohne eigene Technik auch die wiederkehrende Inspektion, weil sonst kein Bezugswert entsteht, an dem sich eine Veränderung ablesen lässt.

Daraus folgt, dass eine Dienstleistung in diesem Feld selten ein Produkt ist. Sie ist eine Zuordnung von Aufgaben zwischen Betrieb und Dienstleister, und ihre Qualität hängt daran, ob diese Zuordnung schriftlich und lückenlos ist.

Geregelt wird diese Zuordnung im Wartungsvertrag.

Was gehört in einen Wartungsvertrag für Industrieanlagen?

In einen Wartungsvertrag gehören der Umfang je Aggregat, der Takt der wiederkehrenden Prüfung, die Reaktionszeit bei einer Störung, die Form der Dokumentation und die Regelung zu Ersatzteilen. Fehlt eine dieser Angaben, wird sie im Störungsfall verhandelt, und zwar unter Zeitdruck.

Der Umfang je Aggregat ist dabei die Angabe mit der größten Wirkung. Ein Vertrag, der eine Anlage als Ganzes nennt, lässt offen, ob die Schwingungsmessung am Ventilator enthalten ist oder gesondert beauftragt wird. Ein Vertrag mit einer Aufstellung je Aggregat und Messstelle lässt das nicht offen.

Hinzu kommt die Abgrenzung zwischen Wartung und Instandsetzung. Ein Lagertausch nach Befund ist eine Instandsetzung und in der Regel nicht in der Pauschale enthalten, während die Inspektion, die den Befund hervorbringt, dazugehört. Wird diese Grenze nicht beschrieben, entsteht genau an ihr der Streit über die Rechnung.

Eine eigene Rolle spielt die Frage, welche Teile verbaut werden.

Worin unterscheiden sich OEM-Teile und Nachbauteile?

OEM-Teile stammen vom Hersteller des Aggregats oder von dessen Zulieferer und tragen dessen Spezifikation, Nachbauteile stammen von Dritten und erfüllen die Maßangaben, nicht notwendig die übrigen Eigenschaften. Der Unterschied liegt weniger in der Passform als im Werkstoff und in der Fertigungstoleranz.

An rotierenden Aggregaten wirkt sich das an wenigen Stellen aus. Ein Wälzlager mit abweichender Lagerluft verändert das Schwingungsbild und damit den Bezugswert der Zustandsüberwachung. Ein Laufrad mit anderer Blechdicke verändert die Restunwucht und die Eigenfrequenz. Ein Dichtungswerkstoff mit geringerer Temperaturbeständigkeit hält im Prozessluftstrom kürzer.

Merkmal OEM-Teil Nachbauteil
Spezifikation vom Hersteller freigegeben nach Maß nachgebildet
Gewährleistung des Aggregats bleibt in der Regel erhalten im Einzelfall zu prüfen
Verfügbarkeit an die Lieferkette des Herstellers gebunden häufig breiter
Dokumentation Werksbescheinigung üblich je Anbieter unterschiedlich

Die Gegenüberstellung bildet die Merkmale ab, die in Angeboten üblicherweise genannt werden, und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Die Serafimaint GmbH gibt nach eigenen Angaben Ersatzteile in OEM-Qualität an und führt Reparaturen in der eigenen Werkstatt aus. Ob eine solche Angabe trägt, lässt sich an der Werksbescheinigung ablesen, die dem Teil beiliegt, nicht an der Bezeichnung im Angebot.

Welche Teile verfügbar sein müssen, ergibt sich aus der zugesagten Reaktionszeit.

Welche Reaktionszeiten sind bei Instandhaltungsverträgen üblich?

Reaktionszeiten werden als Frist zwischen Störungsmeldung und Beginn der Arbeit vereinbart, nicht als Frist bis zur Wiederherstellung. Diese Unterscheidung ist die wichtigste Angabe im gesamten Vertrag, weil sie festlegt, wofür der Dienstleister einsteht und wofür nicht.

Üblich sind gestufte Zusagen. Eine Telefon- oder Fernzugriffsreaktion innerhalb weniger Stunden, ein Einsatz vor Ort am folgenden Werktag und eine eigene Stufe für Aggregate, die als kritisch eingestuft sind. Welche Stufe ein Aggregat erhält, folgt aus den Stillstandskosten, nicht aus seinem Anschaffungswert.

Die Zusage bleibt dabei an zwei Voraussetzungen gebunden. Erstens an die Erreichbarkeit des Betriebs, weil eine Anlage ohne Zugang nicht bearbeitet wird. Zweitens an das Ersatzteil, weil ein Techniker vor Ort ohne das passende Lager nur den Befund aufnimmt. Betriebe lösen das über ein Konsignationslager im eigenen Haus oder über eine Zusage zur Vorhaltung beim Dienstleister.

Was bei einem Einsatz entsteht, ist später nur über die Dokumentation belegbar.

Welche Dokumentationspflichten treffen Betrieb und Dienstleister?

Die Dokumentationspflicht trifft den Betrieb als Betreiber, nicht den Dienstleister. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt die Festlegung und den Nachweis wiederkehrender Prüfungen für prüfpflichtige Arbeitsmittel, und die Aufzeichnung muss im Betrieb vorliegen, auch wenn ein Dritter die Prüfung durchgeführt hat.

Daraus folgt eine Anforderung an die Berichte des Dienstleisters. Ein Protokoll, das nur eine Zustandsnote nennt, erfüllt die Aufzeichnung nicht. Verwertbar ist ein Bericht, der Messstelle, Messwert, Prüfverfahren, Datum und die Person benennt, die geprüft hat, und der die festgestellten Abweichungen als Befund führt.

Hinzu kommen die Nachweise aus dem Arbeitsschutz. Wo eine Anlage Teil des Schutzkonzepts nach der Gefahrstoffverordnung ist, gehört ihre Funktionsprüfung in die Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung, auf die sich Handlungshilfen der DGUV beziehen. Bei einer Prüfung durch die Aufsicht oder einen TÜV-Sachverständigen wird genau diese Verknüpfung gelesen.

Die Berichte sind zugleich die Grundlage für die Frage, welches Aggregat besondere Aufmerksamkeit braucht.

Welche Aggregate stehen in der Instandhaltung im Vordergrund?

Im Vordergrund stehen die Aggregate, die dauerhaft unter Last laufen und deren Ausfall einen ganzen Abschnitt stillsetzt. In der Anlagentechnik sind das in erster Linie Ventilatoren, Pumpen, Verdichter und Getriebe, also rotierende Maschinen mit Verschleiß an Lagerung und Laufzeug.

Der Radialventilator nimmt darunter eine Sonderstellung ein, weil er in Absaug- und Prozessanlagen gegen den Widerstand des Rohrnetzes und der Filterstufe arbeitet und damit über die Laufzeit den größten Teil der Energie aufnimmt. Unwucht am Laufrad, Lagerschäden und Abtrag an den Schaufeln kündigen sich über Schwingung und Lagertemperatur an, und wie diese Anzeichen bewertet werden, zeigt die Zustandsüberwachung rotierender Aggregate im Einzelnen.

Die Filterstufe davor gehört in dieselbe Betrachtung. Ihr Beladungszustand bestimmt den Druckverlust und damit die Last am Ventilator, weshalb Betriebe mit hoher Trennstufe beide Prüfungen im selben Termin planen. Welche Klasse eine solche Stufe tragen muss, entscheidet sich an den Trennstufen für Schwebstoffe und am abgesaugten Werkstoff.

Damit ist beschrieben, was ein Dienstleister bearbeitet. Offen bleibt, für welche Betriebe sich die Vergabe trägt.

Wann lohnt sich die Vergabe der Instandhaltung an einen Dienstleister?

Die Vergabe lohnt sich, sobald ein Betrieb für ein Aggregat die Messtechnik und die Qualifikation dauerhaft bräuchte, sie aber nur wenige Male im Jahr einsetzen würde. Entscheidend ist die Auslastung der Fähigkeit, nicht die Anzahl der Maschinen.

Dafür sprechen zusätzlich mehrere Lagen. Eine Anlage ohne Redundanz, bei der die Reaktionszeit vertraglich festgelegt sein muss, weil die Fertigung ohne sie nicht weiterläuft. Ein Aggregattyp, der im Betrieb nur einmal vorkommt und für den deshalb kein eigenes Wissen aufgebaut wird. Und eine Dokumentationslast aus der Betriebssicherheitsverordnung, die ohne feste Termine erfahrungsgemäß liegen bleibt.

Gegen die Vergabe spricht, wenn eine eigene Instandhaltung bereits Messtechnik und Bezugswerte führt und die Aggregate in gleicher Bauart mehrfach vorhanden sind. In diesem Fall bleibt der Dienstleister auf die Arbeiten begrenzt, für die eine Werkstatt nötig ist, also auf Auswuchten, Lagertausch und die Instandsetzung von Laufrädern.

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